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Pädagogische Fachzeitschriften 2006

Dagmar Hänsel

Die Sonderschule – ein blinder Fleck in der Schulsystemforschung 

Die Sonderschule als eigenständiges Gegenüber der Regelschule

Die Entwicklung der Sonderschule als eine eigene Institution hat 1898 begonnen und dauert bis heute an. Damals wie heute ist die Sonderschule vor allem eine Hilfs- und Lernbehindertenschule, mit dem Unterschied dass Schüler heute nicht nur aus den Volksschulen rekrutiert sondern auch in „Lernbehinderte“, „Sprachbehinderte“ oder „Verhaltensgestörte“ klassifiziert werden. Die „Lernbehinderten“ machen heute die größte Gruppe der Sonderschüler aus.

Anders als früher, will die Sonderschule heute alle jene fördern, die ihrer Auffassung nach von der Regelschule behindert werden (zB Hochbegabte, Migrantenkinder,…etc.).

Weiters hat die Sonderpädagogik 3 Begründungen für die eigenständige Sonderschule aufgestellt: 

  1. Die Regelschule kann bestimmten Kindern nicht gerecht werden.
  2. Diese Kinder bedürfen der Förderung durch die Sonderschule.
  3. Damit diese Förderung gelingt, muss die Sonderschule eigenständig sein. 

Außerdem wird der Gedanke einer eigenständigen Sonderschule auch durch die spezifischere Ausbildung der Sonderschullehrer unterstützt. So ist im Text zB die Rede von „der „Lehrperson“ der „alten Schule“ (mit der der/die VolksschullehreIn gemeint ist) die der „Erziehungspersönlichkeit“ der „neuen Schule“ gegenübersteht (vgl. Lesemann 1925a, S.X) Während die Lehrperson der alten Schule oft „die Peitsche des Unverstandes in die Hand nahm, um Schwache vorwärtszutreiben“, reicht die Erzieherpersönlichkeit der neuen Schule „verstehend beide Hände zur Hilfe“ (Lesemann 1925a, S. Xf.; vgl. auch Fuchs 1922). 

Geschichtskonstruktionen der Sonderpädagogik

Die so genannten Hilfsschulen entwickelten sich aus einer Abspaltung von den Volksschulen. Laut Aussagen der Hilfsschulen ermöglichten sie Kindern eine Bildung denen eine Bildung in der Regelschule verwehrt wurde (vgl. Fuchs 1922; Möckel 1988). Jedoch wurde kein Kind von der Regelschule ausgeschlossen, sondern die Hilfsschulpädagogik lieferte die Begründungen für den Ausschluss und betrieb ihn auch aktiv. Um die Hilfsschulen nicht eigenständig werden zu lassen, gab es im 20. Jhd. einige Förderkonzepte für Volksschulen, um Kinder mit erhöhtem Förderbedarf besser zu integrieren und die Hilfsschulen somit für überflüssig darzustellen. Auf der anderen Seite ist das Argument der Hilfsschule jenes, dass die Volksschulen Kindern mit besonderem Förderbedarf nicht gerecht werden können und die Integration behinderter Kinder somit zwangsläufig zum Scheitern verurteilt ist. Somit wurde die Volksschule bereits seit 1919 zu einem großen Konkurrent für die Sonderschule. 

Die Sonderschule als Armenschule

„Während sich die Hilfsschule als Schule der Degenerierten, der Schwachsinnigen und der Erbkranken behauptet hat, versteht sich die Sonderschule heute als Schule der Behinderten bzw. der sonderpädagogisch Förderbedürftigen“ (KMK 1994). Früher jedoch wurde die Hilfsschule auch als Armenschule bezeichnet, da es auffällig war, dass Kinder mit Schwächen (Lernbehinderte, Schwachsinnige, Sprachbehinderte,…etc.) meist aus armen sozialen Schichten kamen. Dennoch wird von der Hilfsschulpädagogik die Armut der Hilfsschulkinder als geistige Armut gesehen. „Das Zurückbleiben der Kinder in der Volksschule wird nicht auf ihre soziale Lage, sondern auf „fremde ererbte Fehle“ und damit auf moralische Schuld ihrer Vorfahren und auf minderwertige Vererbung zurückgeführt“ (vgl. Breitbarth 1933; Henze 1933; Krampf 1936; Lesemann 1933). Obwohl die Hilfsschulpädagogik ihre SchülerInnen nicht über Armut definiert, bleibt die soziale Herkunft eine zentrale Rolle. Die Sonderpädagogik macht allerdings darauf aufmerksam, dass es auch in Regelschulen sozial benachteiligte Kinder gibt.

Quelle

Zeitschrift für Pädagogik, 2003, 591-609 

Breitbarth, M. (1933). Ist eine gute und darum auch kostspielige Ausbildung, Erziehung und Fürsorge für die geistig minderwertigen Volksglieder im nationalsozialistischen Volksstaate vertretbar? In: Die Hilfsschule 26, S.642-651 

Fuchs, A. (1922). Schwachsinnige Kinder, ihre sittlich-religiöse, intellektuelle und wirtschaftliche Rettung. Versuch einer Hilfsschulpädagogik. Gütersloh: Bertelsmann. 

Henze, A. (1933). Gedanken zur künftigen Geistesschwachenfürsorge und das Sterilisationsgesetz. In: Die Hilfsschule 26, S. 532-541. 

Krampf, A. (1936). Hilfsschule im Neuen Staat. Frankfurt: Stephan & Seibel. 

Kultusministerkonferenz (1994). Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland vom 6.5.194. Bonn. 

Lesemann, G. (1925a).Lebendige Krücken – Geistesstützen und Erziehungshilfen für Schwache am Geist. Dresden: Alwin Huhle. 

Lesemann, G. (1933). Hilfsschulpädagogische Gegenwartsaufgaben. In: Die Hilfsschule 26, S. 712-733. 

Möckel, A. (1988). Geschichte der Heilpädagogik. Stuttgart: Klett-Cotta


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