Psychologische Begriffsbestimmungen

Kognition 

„Kognition: Oberbegriff für die höheren geistigen Funktionen, insbesondere Denken, Wahrnehmung, Erkennen und Verstand“ (Tewes & Wildgrube 1994, S. 183)

„Kognition: Überbegriff für alle Prozesse, die mit dem Erkennen einer Situation zusammenhängen: Wahrnehmung, Erkennen, Beurteilen, Bewerten, Verstehen, Erwarten (Bertelsmann Lexikon der Psychologie 1995, S.225)

„Kognition [lat. >das Erkennen<, >Kennen lernen<] Sammelbegriff für alle Prozesse und Strukturen, die mit dem Wahrnehmen und Erkennen zusammenhängen (Denken, Erinnern, Vorstellen, Gedächtnis, Lernen, Planen u. a.) (Brockhaus Band 8 1998, S. 151) 

Kognition beschreibt diejenigen Fähigkeiten des Menschen, die es ihm ermöglichen sich in der Welt zu orientieren und sich an seine Umwelt anzupassen. (Lexikon der Pädagogik zweiter Band 1986, S.456 ff)

„Kognitionen: Strukturen oder Prozesse des Erkennens und Wissens. Darunter fallen z.B. die Prozesse des Wahrnehmens, Schlussfolgerns, Erinnern, Denkens und Entscheidens und die Strukturen in der Begriffe und des Gedächtnisses. Der Begriff des Kognition ist an die Stelle der traditionellen Bezeichnung des >>Geistigen<< getreten.“(Zimbardo & Gehring 1999, S 790)

„Mit dem Begriff Kognition werden solche Prozesse und Produkte bezeichnet, die auf der Grundlage der Leistungsfähigkeit des Gehirns auf überwiegend intellektuelle, verstandesmäßige Wahrnehmungen und Erkenntnisse bezogen sind.

Obgleich ältere Definitionen (s. u.) eine zum Teil weitgehende Gleichstellung der Begriffe aufweisen, werden in zunehmendem Maße sowohl im allgemeinen als auch im fachlichen Sprachgebrauch kognitive Fähigkeiten mehr und mehr von geistigen Fähigkeiten abgegrenzt, um den qualitativen Unterschied zwischen Gehirn und Geist herauszustellen.

Zu den kognitiven Fähigkeiten eines Menschen zählen zum Beispiel:

Kognition in der Psychologie

In der Psychologie bezeichnet Kognition die mentalen Prozesse eines Individuums wie Gedanken, Meinungen, Einstellungen, Wünsche, Absichten. Kognitionen können auch als Informationsverarbeitungsprozesse verstanden werden, in dem Neues gelernt und Wissen verarbeitet wird, siehe Denken und Problemlösen.

Kognitionen beinhalten, was Individuen über sich selbst, ihre (soziale) Umwelt, ihre Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft denken. Kognitionen können Emotionen (Gefühle) beeinflussen und/oder durch sie beeinflusst werden.

Man kann demzufolge festhalten, dass Kognitionen all die internen Vorstellungen sind, die sich ein Individuum von der Welt (subjektive Realität) und sich selbst konstruieren kann (im Sinne des Radikalen Konstruktivismus).“ (Wikipedia 25.03.20006 20:09 Uhr)


Siehe auch das
Lexikon für Psychologie und Pädagogik

Zu weiteren psychologischen Begriffen


Siehe auch: Kognition

Wikipedia, die freie Enzyklopädie online unter www.wikipedia.at (3.11.05)

Mit dem Begriff Kognition werden solche Prozesse und Produkte bezeichnet, die auf der Grundlage der Leistungsfähigkeit des Gehirns auf überwiegend intellektuelle, verstandesmäßige Wahrnehmungen und Erkenntnisse bezogen sind.

Obgleich ältere Definitionen (s. u.) eine zum Teil weitgehende Gleichstellung der Begriffe aufweisen, werden in zunehmendem Maße sowohl im allgemeinen als auch im fachlichen Sprachgebrauch kognitive Fähigkeiten mehr und mehr von geistigen Fähigkeiten abgegrenzt, um den qualitativen Unterschied zwischen Gehirn und Geist herauszustellen.

Zu den kognitiven Fähigkeiten eines Menschen zählen zum Beispiel: Aufmerksamkeit, Wahrnehmungsfähigkeit, Erkenntnisfähigkeit, Schlussfolgerung, Urteilsfähigkeit, Merkfähigkeit, Lernfähigkeit,…

Kognition in der Psychologie

In der Psychologie bezeichnet Kognition die mentalen Prozesse eines Individuums wie Gedanken, Meinungen, Einstellungen, Wünsche, Absichten. Kognitionen können auch als Informationsverarbeitungsprozesse verstanden werden, in dem Neues gelernt und Wissen verarbeitet wird.

Kognitionen beinhalten, was Individuen über sich selbst, ihre (soziale)Umwelt, ihre Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft denken. Kognitionen können Emotionen (Gefühle) beeinflussen und/oder durch sie beeinflusst werden.

Man kann demzufolge festhalten, dass Kognitionen all die internen Vorstellungen sind, die sich ein Individuum von der Welt (subjektive Realität) und sich selbst konstruieren kann (im Sinne des Radikalen Konstruktivismus).

Brockhaus 12 S. 141 

[lat. Das Erkennen, Kennenlernen] Sammelbegriff für alle Prozesse und Strukturen, die mit dem Wahrnehmen und Erkennen zusammenhängen (Denken, Erinnerung, Vorstellen, Gedächtnis, Lernen, Planen,…

Reinhold, Gerd (1997) Soziologie - Lexikon

Meint den Prozess, den Weg, durch den Kenntnisse über die Realität durch den einzelnen erworben d.h. aufgenommen, verarbeitet, gespeichert, reproduziert werden.

z.b.: Wahrnehmung, Denken, Lernen, Urteilen jedoch nicht Fühlen, Wollen

Tewes, Uwe & Wildgrube, Klaus (1999) Psychologie - Lexikon

Oberbegriff für die höheren geistigen Funktionen, insbesondere Denken, Wahrnehmung, Erkennen und Verstand.

Gabler Wirtschaftslexikon 16. Auflage

Kenntnis, Erkenntnis in konstruktivistischer Perspektive (= Konstruktivismus) ein biologisches Phänomen der Lebensbewältigung. Demnach verfügt ein Lebewesen über Kognition, wenn es in der Lage ist, seine Fortexistenz unter dem Einfluss von (störenden) Außenreizen zu erhalten. Kognition kann also auch mit überlebensvertraglichem Handeln umschrieben werden.

Der Begriff Kognition wird in allen 5 verschiedenen Nachschlagewerken nie gleich erklärt jedoch immer mit den gleich Begriffen wie Erkennen, Kennenlernen, Wahrnemen, Erkenntnis. In den unterschiedlichen Fachgebieten wird Kognition auch ein wenig anders verwendet. Vor allem in der Rechtswissenschaft wird der Begriff als Rechtsanordnung gebraucht. 

Das Wort Kognition bedeutet zusammengefasst alle leistungsfähigen Prozesse des Gehirns die Wahrgenommen werden und Erkennbar sind. Emotionale Wahrnehmungen wie Fühlen oder Wollen ist nicht gleichbedeutend mit diesem Begriff. z.B.: Aufmerksamkeit, Erkenntnisfähigkeit, Schlussfolgerung, Urteilsfähigkeit, Merkfähigkeit, Lernfähigkeit, Denken,…

Psychologische Begriffsbestimmungen




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