N.N.
Definition 1:
„Allg. Bez. für das Zuständigsein, das Befugtsein von Individuen, Gruppen oder Organisationen. Neuerdings wird der Begriff auch im Zusammenhang mit anderen Handlungsbereichen des Menschen verwendet, so spricht man u.a. von kommunikativer, sozialer oder politischer K“ (Brunner, Zeltner 1980, S.117).
Definition 2:
„Allgemeine Bezeichnung für die sachliche Zuständigkeit eines Menschen bei der Lösung von Problemen, für bestimmte umschriebene Leistungen oder als soziale K. für den Umgang mit Mitmenschen. Die Verfügbarkeit von Kenntnissen und Fertigkeiten bzw. ihr gezielter Einsatz zur erfolgreichen Bewältigung von Aufgaben- oder Problemsituationen wird auch als Wirksamkeitsmotivation oder Effektanzmotiv (effectance motivation) bezeichnet“ (Fröhlich 1994, S.238).
Definition 3:
„Allgemein wird unter K Zuständigkeit, Sachkenntnis, Fachwissen, Fähigkeit, mitunter auch die Berechtigung zu professionellem Handeln verstanden. K bedeutet einen im Individuum prinzipiell vorhandenen Grad an Fähigkeit, etwas zu tun“ (Dietrich, Rietz 1996, S.229).
Definition 4:
„K. bezeichnet das Handlungsvermögen der Person. Während der Begriff Qualifikation Fähigkeiten zur Bewältigung konkreter (in der Regel beruflicher) Anforderungssituationen bezeichnet, d.h. deutlich verwendungsorientiert ist, ist der K.begriff subjektorientiert. Er ist zudem ganzheitlicher ausgerichtet: K. umfasst nicht nur inhaltliches bzw. fachliches Wissen und Können, sondern auch außerfachliche bzw. überfachliche Fähigkeiten, die häufig mit Begriffen wie Methodenk. (Know how to know), Sozialk., Personalk. oder auch Schlüsselqualifikationen umschrieben werden“ (Arnold, Nolda & Nuissl 2001, S.176).
Definition 5:
Die allgemeine Definition von Kompetenz lautet: Sachverstand, Zuständigkeit.
Ohne Autor (2006). Kompetenz. http://www.brockhaus.de/suche/index.php?begriff=Kompetenz&bereich=mixed&x=66&y=11 (06-10-31).
Zusammenfassende Definition:
Vergleicht man die Definitionen aller o. g. Autoren, stellt sich heraus, dass unter Kompetenz in erster Linie die Zuständigkeit oder das Zuständigsein sowie Sachkenntnis, Fachwissen und Fähigkeit zu professionellem Handeln verstanden wird. Jedoch umfasst der Begriff auch außerfachliche bzw. überfachliche Fähigkeiten, die häufig mit Begriffen, wie Methodenkompetenz, Sozialkompetenz oder Personalkompetenz umschrieben werden.